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Halogenlampen-Verbot: Was Sie ab dem 01. September 2018 wissen sollten

Halogenlampen-Verbot: Was Sie ab dem 01. September 2018 wissen sollten

Letze Stufe der Ökodesignverordnung der EU-Kommission

Sechs Jahre nach dem Aus für die Glühlampe wurde am 01. September 2018 auch ein Großteil der Halogenlampen vom europäischen Markt genommen. Dies ist die sechste und letzte Stufe der Verordnung (EU) 2015/1428 der Kommission vom 25. August 2015 (…). Betroffen sind Halogenlampen der Energieklasse B, mit ungebündeltem Licht, in birnen- und kerzenförmiger Form, die vor allem mit den weit verbreiteten E27- und E14-Fassungen vorkommen. Die Bestände im Handel können zwar noch abverkauft werden, aber es dürfen nach der EU-Design Richtlinie keine neuen Halogenlampen mehr hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Einige Typen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. Niedervolt- Reflektorlampen der Klasse B und Halogene in Stabform mit R7s-Fassung oder Kapselform mit G9-Fassung und mindesten Energieklasse C, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen.

Das Ziel der EU-Kommission ist klar: Energieeinsparung!

Das Prinzip der Lichterzeugung nach Edison, zuerst mittels Kohlefaser und dann der Wolframdraht in einem Glaskolben, war immerhin über 100 Jahre ein weltweit verbreitetes und für jeden erschwingliches Mittel der Beleuchtung. Jedoch verbrauchen neue Lampentypen bei gleicher Lichtausbeute wesentlich weniger Energie, als herkömmliche Leuchtmittel. Die Einsparmöglichkeiten bei der Beleuchtung sind enorm – so liegt der Verbrauch einer LED-Lampe nach Angaben der EU-Kommission 2015, fünfmal niedriger als der einer Halogenlampe – kein Elektrogerät im Haushalt bietet solche Einsparpotentiale. Ob Schraub- oder Stecksockel, von E27, über E14 bis G4 – die Industrie bietet mittlerweile LED-Lampen mit vielen Bauformen und Sockelarten an. Experten waren sich schon 2012 zum Ende der Glühlampe darüber einig. Die Zukunft gehört den LED-Leuchten. Zwar sind die LEDs in der Anschaffung noch etwas teurer als Halogenlampen, aber zwischen 2010 und 2017 sind die Preise nach Angaben der EU-Kommission bereits um 75 Prozent gesunken.

Was ist bei der Auswahl eines Ersatzleuchtmittels zu beachten?

Gerade für den privaten Verbraucher ist die Fülle an Leuchtmitteln verwirrend und die Lichtqualität vieler Kompaktleuchtstofflampen und die der ersten LED-Generationen waren eher abschreckend als motivierend für einen Tausch.
Anfangs waren es die kühlen Lichtfarben und die schlechte Farbwiedergabe der LEDs, die den Verbraucher eher skeptisch auf einen Wechsel von Glüh- oder Halogenlampen auf LED Beleuchtung blicken ließen. Für viele Kunden ist das auch jetzt wieder ein Unsicherheitsfaktor.
Doch hier lohnt sich eine genauere Betrachtung der angebotenen Produkte, denn viele LED-Lampen, auch Retrofit genannt, bieten deutlich verbesserte Farbwiedergabe Werte, wie das noch vor ein paar Jahren der Fall war. Denn für eine gute Lichtqualität sorgt nicht nur, je nach Anwendung, die richtige Lichtfarbe, die von warmweiß (2.700 K) bis tageslichtweiß (über 5.300 K) betragen kann, sondern insbesondere auch die Farbwiedergabe, die im Farbwiedergabeindex Ra oder englisch „Colour Rendering Index“ CRI angegeben wird. Hier hat sich die LED-Technik in den vergangenen Jahren deutlich weiter entwickelt und LED-Lampen mit Werten von Ra97 sind bei vielen Herstellern bereits erhältlich, wo sich erste Generationen noch mit Werten von Ra60-80 begnügen mussten. Zum Vergleich: eine Glühlampe hat den Spitzenwert Ra100.
Doch darf das nicht darüber hinweg täuschen, dass ein empfindsames Auge das Halogenlicht im direkten Vergleich mit einer LED-Lampe, häufig noch als „brillanter“ empfindet. Das liegt daran, dass für eine gute Farbwiedergabe, nicht nur der Farbwiedergabeindex hoch sein muss, sondern das Referenzlicht auch ein möglichst vollständiges Spektrum von Blau bis Rot aufweist. Da das menschliche Auge an das Sonnenlicht gewöhnt ist, werden Lichtquellen mit annäherndem Farbspektrum als angenehm und brillant empfunden.

Dimmen von LED-Lampen

Nicht alle LED-Lampen lassen sich dimmen. Ob ein bestimmtes Produkt grundsätzlich dimmbar ist oder nicht, muss vom Hersteller auf der Verpackung angegeben werden. Aber selbst mit dimmbaren Varianten kann es zu Ausfällen oder fehlerhaftem Dimmen kommen. Dies tritt meist in Verbindung mit bereits vorhandenen Helligkeitsreglern für herkömmliche Lampen auf. Grund dafür sind die verbaute Elektronik und die niedrigeren Wattzahlen der LED-Lampen, die besondere Anforderungen an einen Dimmer stellen.
Beim Austausch herkömmlicher Lampen in dimmbare LED-Lampen sollten Sie daher folgende Punkte beachten:

  • Verwenden Sie nur grundsätzlich dimmbare LED-Lampen.
  • Achten Sie auf die Kompatibilität des Dimmers mit der jeweiligen Lampe. Diese Angaben erhalten Sie auf den Internetseiten der Lampen-Hersteller oder bei einer Fachberatung.
  • Verwenden Sie innerhalb eines Dimmer-Stromkreises nur Lampen desselben Modells, sofern nichts anderes vom Hersteller des Dimmers angegeben wird.

Hier finden Sie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Leuchtmittel

Wir beraten Sie gerne bei der Entscheidung zum richtigen LED-Leuchtmittel, oder auf welche LED-Alternativen Sie sonst noch umsteigen können.

Kontakt zu LICHT.RAUM.TECHNIK

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